Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Über den Wolken Festival im Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos

  1. Über den Wolken Festival in Hallbergmoos ist eine Open-Air-Veranstaltung im Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos. Veranstalter ist die Gemeinde Hallbergmoos, Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos. Erwerber eines kostenpflichtigen Tickets (Vorverkauf oder Tageskasse) für die Veranstaltung und/oder Teilnehmer an der Veranstaltung (nachfolgend „Gäste“) stimmen diesen Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters mit dem Erhalt des Einlassbands ausdrücklich zu.
  2. Der Einlass auf die Veranstaltung wird ohne Ausnahme, selbst mit gültigem Ticket, erst ab 18 Jahren gewährt.
  3. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei Unterbrechung und/oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch der Gäste auf Fortführung der Vorstellung oder Rückerstattung der bereits angefallenen Auslagen.
  4. Der Erhalt eines Einlassbands berechtigt Gäste zum Besuch der Veranstaltung am ausgewählten Veranstaltungstag. Sollten am Veranstaltungstag weniger als zehn Gäste an der Veranstaltung teilnehmen, ist der Veranstalter berechtigt, diese ersatzlos ausfallen zu lassen.
    Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Das Einlassband verliert bei Verlassen des Veranstaltungsorts seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass
  6. Das Mitbringen von Essen und Getränken ist nicht gestattet. Das Mitbringen von sonstigem Zerbrechlichem, insbesondere von Glas, ist strikt untersagt, ebenso das gefährlicher Gegenstände. Das Mitbringen von Hunden ist nicht zulässig. Eigene Stühle oder mitgebrachte Sitzgelegenheiten sind nicht gestattet.
  7. Der Veranstalter haftet jenseits seiner gesetzlichen Haftpflicht nicht für Personen-
    oder Sachschäden; ausgeschlossen ist jedenfalls eine Haftung für den Verlust oder den Diebstahl von Gegenständen. Ein Anspruch auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, besteht jenseits der zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen des Veranstalters nicht.
  8. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gäste, die den Ablauf der Veranstaltung stören, der Veranstaltung zu verweisen. Ein Anspruch auf Ersatz oder weitergehenden Schadensersatz besteht für diesen Fall nicht.
  9. Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder die örtliche Presse Fotos, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Mit dem Erhalt eines Einlassbands stimmen Gäste der unbefristeten honorarfreien Verwendung im Rahmen der zwingenden Schranken des Kunst- und Urhebergesetzes zu.
  10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die der Veranstalter mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.

Stand: Februar 2024